Eigentümer von Gebäuden tragen die Verantwortung für die Sicherheit in und um ihre Gebäude. Sie müssen ihre Gebäude sicherheitstechnisch am Stand der Technik halten und im Schadensfall beweisen, dass sie ihrer Instandhaltungspflicht nachgekommen sind.
Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen auf Baustellen verlangt das Bauarbeitenkoordinatonsgesetz (BauKG), dass ein Koordinator sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase die Sicherheit auf der Baustelle plant und überwacht. Wir stellen unseren Kunden die Leistungen laut BauKG zur Verfügung:
Seit 2014 verpflichtet die Wiener Bauordnung zur
Erstellung eines Bauwerksbuches bei Neubauten.
Mit Novellierung der Wiener Bauordnung wird die
Erstellung eines Bauwerksbuches auch für
Bestandsobjekte verpflichtend. Dabei ist die Frist
vom Baujahr abhängig
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