Willkommen bei Themis,
Ihrem zuverlässigen Partner
für
Objektsicherheit.

Hervorgegangen aus der ImmobilienVerwaltungsbranche können wir unseren Kunden besondere Kompetenzen im Bereich der Planung und Abwicklung von Sanierungen und Erweiterungen im Bestand sowie der Gebäudesicherheit zur Verfügung stellen.

Objektsicherheit

Eigentümer von Gebäuden tragen die
Verantwortung für die Sicherheit in und um ihre
Gebäude. Sie müssen ihre Gebäude
sicherheitstechnisch am Stand der Technik
halten und im Schadensfall beweisen, dass sie
ihrer Instandhaltungspflicht nachgekommen sind.

Projektmanagement

Ob Abläufe und Verfahren bei Baubehörden, die Koordination von Fachplanern und Firmen oder der Überblick über alle erforderlichen Leistungen: Der Bauherr hat für ein erfolgreiches Projekt einiges zu berücksichtigen. Hier können wir unsere Kunden mit Expertise unterstützen, die ein erfolgreicher Bauherr braucht:

  • Prüfung Anforderungen Baubehörde
  • Koordinierung Fachplaner / Firmen

Planung / Bauaufsicht

Sanierungen und Umbauten inBestandsobjekten stellen an alle Beteiligten einebesondere Herausforderung. Besonders inGebäuden mit mehreren Nutzern muss schonbei der Planung vieles berücksichtig werden. Wirverfügen über besondere Expertise in derSanierung von Bestandsobjekten. Egal ob Dach,Balkon, Tiefgarage, Wohnungen oderGewerbeflächen. Wir begleiten Ihr Sanierungs-oder Erweiterungsprojekt von der Konzeptionbis zur Abnahme der Leistungen.

BauKG

Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen auf Baustellen verlangt das Bauarbeitenkoordinatonsgesetz (BauKG), dass ein Koordinator sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase die Sicherheit auf der Baustelle plant und überwacht.
Wir stellen unseren Kunden die Leistungen laut BauKG zur Verfügung:

  •  Vorankündigung
  • SIGE-Plan
  • Planungskoordinator
  • Baustellenkoordinator

Bauwerksbuch

Seit 2014 verpflichtet die Wiener Bauordnung zur
Erstellung eines Bauwerksbuches bei Neubauten.
Mit Novellierung der Wiener Bauordnung wird die
Erstellung eines Bauwerksbuches auch für
Bestandsobjekte verpflichtend. Dabei ist die Frist
vom Baujahr abhängig:
Baujahr vor 1919 – bis spätestens 2027
Baujahr zwischen 1919 und 1945 – bis spätestens
2030

Unser Team

Häufig Gestellte Fragen

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