Bauwerksbuch

GRUNDLAGE

Seit 2014 verpflichtet die Wiener Bauordnung zur
Erstellung eines Bauwerksbuches bei Neubauten.
Mit Novellierung der Wiener Bauordnung wird die
Erstellung eines Bauwerksbuches auch für
Bestandsobjekte verpflichtend. Dabei ist die Frist
vom Baujahr abhängig:
Baujahr vor 1919 – bis spätestens 2027
Baujahr zwischen 1919 und 1945 – bis spätestens
2030

INHALT

Im Bauwerksbuch werden folgende Punkte digital
bereitgestellt:

  • Bauakt (Bescheide, Pläne, etc.)
  • Elemente die einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen sind
  • Prüfintervalle
  • Prüfergebnisse

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