Objektsicherheit
ZWECK
Sollte es doch zu einem Schadensfall kommen ist es wichtig nachzuweisen, dass der Eigentümer seinen Verpflichtungen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
GRUNDLAGE
DURCHFÜHRUNG
Mit unseren erfahrenen Mitarbeiter führen pro Jahr mehr als 700 Sicherheitsprüfungen nach ÖNORM B1300 und B1301 durch.
PRÜFBERICHT
Unser Prüfbericht wurde in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden auf möglichst einfache und effiziente Nachbearbeitung durch die Hausverwaltung oder den Eigentümer optimiert:
Pro festgestellten Mangel wird die Mangelbeschreibung, ein Foto zur Erläuterung des Problems, eine Empfehlung zur Behebung sowie der Verweis auf die zugrundeliegende Richtlinie/Gesetz in einer Zeile dargestellt.
Eine Farbkodierung erleichtert es zudem dringende Mängel von weniger dringenden zu unterscheiden.