Objektsicherheit

ZWECK

Eigentümer von Gebäuden tragen die Verantwortung für die Sicherheit in und um ihre Gebäude. Sie müssen ihre Gebäude sicherheitstechnisch am Stand der Technik halten und im Schadensfall beweisen, dass sie ihrer Instandhaltungspflicht nachgekommen sind. Ziel der Prüfung ist es die Eigentümer oder die Hausverwaltung auf bestehende Gefahren aufmerksam zu machen, und den Zustand des Gebäudes ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Überprüfung dient in erster Linie der Vermeidung von Gefahren und zur Abwehr von Unfällen oder Folgeschäden.
Sollte es doch zu einem Schadensfall kommen ist es wichtig nachzuweisen, dass der Eigentümer seinen Verpflichtungen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

GRUNDLAGE

Basis für die Überprüfung sind die ÖNORM B1300 sowie die ÖNORM B1301. Darin werden die Prüfroutinen sowie die erforderliche Dokumentation geregelt.

DURCHFÜHRUNG

Mit unseren erfahrenen Mitarbeiter führen pro Jahr mehr als 700 Sicherheitsprüfungen nach ÖNORM B1300 und B1301 durch.

PRÜFBERICHT

Unser Prüfbericht wurde in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden auf möglichst einfache und effiziente Nachbearbeitung durch die Hausverwaltung oder den Eigentümer optimiert:

Pro festgestellten Mangel wird die Mangelbeschreibung, ein Foto zur Erläuterung des Problems, eine Empfehlung zur Behebung sowie der Verweis auf die zugrundeliegende Richtlinie/Gesetz in einer Zeile dargestellt.

Eine Farbkodierung erleichtert es zudem dringende Mängel von weniger dringenden zu unterscheiden.

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