BauKG

Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen auf Baustellen verlangt das Bauarbeitenkoordinatonsgesetz (BauKG), dass ein Koordinator sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase die Sicherheit auf der Baustelle plant und überwacht.
Wir stellen unseren Kunden die Leistungen laut BauKG zur Verfügung:

  •  Vorankündigung
  • SIGE-Plan
  • Planungskoordinator
  • Baustellenkoordinator

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