
Referenz · BauKG
SiGe-Plan nach § 7 BauKG: Terrassensanierung im bewohnten Wohnhaus
Zwölf Gefahren bewertet, sieben davon zutreffend — und ein Schutzgerüst, das nur so lange steht, wie es gebraucht wird.
- Standort
- Wien
- Projekt
- Terrassensanierung im bewohnten Wohnhaus
- Auftraggeber
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- Leistung
- Planungskoordination und Baustellenkoordination nach BauKG
- Dokument
- SiGe-Plan nach § 7 BauKG
Eine Baustelle über Wohnungen, die bewohnt bleiben
Saniert wurden die Terrassen eines Wohnhauses im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Haus blieb während der gesamten Arbeiten in Nutzung, und die darunterliegenden Balkone blieben benutzbar.
Material und Abbruch gingen über einen Bauaufzug. Das ist der Unterschied zu einer Dachbaustelle, die sich weitgehend oben abspielt: Ein Bauaufzug verbindet Straße, Geschosse und Terrasse und erzeugt über die ganze Höhe des Hauses eine Zone, in der etwas herunterfallen kann.
Vom Gefahrenkatalog zur Maßnahme
Der SiGe-Plan geht einen Katalog potentieller Gefahren durch und entscheidet, ob und wo eine Gefahr für dieses Vorhaben auftreten kann. Die festgestellten Gefahren werden dann den tatsächlichen Arbeitsschritten und -orten zugeordnet.
Darauf folgen die Sicherheitsmaßnahmen: konkrete Handlungsanweisungen, Anpassungen im Terminplan oder gemeinsame Schutzeinrichtungen — jede mit Zeitraum, Nutzerkreis und Verantwortlichem hinterlegt.
Sieben von zwölf Gefahren treffen zu
12
Gefahren bewertet
7
davon zutreffend
3
gemeinsame Schutzeinrichtungen
2
Bereiche mit Überschneidung
Von zwölf bewerteten Gefahren wurden sieben als zutreffend eingestuft. Absturz und herabfallende Gegenstände nennen beide ausdrücklich den Bauaufzug — er ist an diesem Projekt die durchgehende Gefahrenquelle. Die gemeinsamen Schutzeinrichtungen sind Feuerlöscher für die Zeit der Flämm- und Schweißarbeiten, Erste Hilfe und Gerüst.
| Gefahr | Bewertung | Tätigkeit oder Bereich |
|---|---|---|
| Absturz | Ja | Arbeiten auf Terrasse und Dach, Gerüstbau, Bauaufzug |
| Herabfallende Gegenstände | Ja | Werkzeug und Material auf der Terrasse, Bauaufzug |
| Arbeitsstoffe | Ja | Verwendung von Dicht- und Klebstoffen |
| Elektrizität | Ja | Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und mit Elektrogeräten |
| Explosion und Brand | Ja | Verschweißen und Flämmen von Bitumenbahnen |
| Maschinen | Ja | Verwendung von Maschinen auf Terrassen und Dach |
| Lärm und Staub | Ja | Terrassensanierungen erzeugen Lärm und Staub |
| Verschüttung | Nein | Nicht relevant |
Auszug aus der Gefahrenevaluierung. Firmen, Namen und Kontaktdaten der Beteiligten sind nicht Teil dieser Darstellung.
Das Gerüst steht nur, solange es gebraucht wird
Der Bauablauf nennt zwei Bereiche mit Überschneidung. Im Aufenthaltsbereich samt WC werden für die gesamte Bauzeit keine Arbeiten durchgeführt. Auf dem Gerüst sind Arbeiten, die direkt übereinander stattfinden, verboten.
Beim Gerüst selbst wurde bewusst anders geplant: Statt die Schutzmaßnahme über die gesamte Bauzeit auszudehnen, steht das Schutzgerüst nur in dem Zeitraum, in dem es tatsächlich erforderlich ist. Bei einer Sanierung im bewohnten Bestand reduziert das die Einschränkungen für die Nutzer und die Kosten für den Auftraggeber.
Der Preis dafür ist Verbindlichkeit: Wenn die Schutzmaßnahme nur in einem Fenster zur Verfügung steht, ist die Einhaltung des Terminplans zwingend erforderlich.
Jede Schutzmaßnahme hat eine verantwortliche Firma
Ob Feuerlöscher oder Gerüst: Für die Herstellung und Erhaltung jeder Schutzmaßnahme ist eine konkrete ausführende Firma verantwortlich. Der SiGe-Plan hält diese Zuordnung samt Zeitraum und Nutzerkreis fest, statt sie offenzulassen.
Der Baustellenkoordinator überprüft anschließend, ob die festgelegten Schutzmaßnahmen auch eingehalten werden. Für eine Eigentümergemeinschaft ist das der Teil, der im Anlassfall zählt.
Koordination nach BauKG klären
Sanierungen im bewohnten Bestand verlangen Koordination, die den Betrieb des Hauses mitdenkt. Wir übernehmen Planungs- und Baustellenkoordination und erstellen den SiGe-Plan.