
Referenz · Bauwerksbuch
Bauwerksbuch nach § 128a BO Wien: wenn der Nachweis fehlt
34 Prüfgegenstände, 15 nicht in Ordnung, 17 Einzelmängel — und drei Anlagen, für die überhaupt kein Nachweis vorlag.
- Standort
- Wien
- Leistung
- Bauwerksbuch nach § 128a Wiener Bauordnung
- Prüfgegenstände
- 34
- Erstprüfung
- 2026
Ein Buch, das Bausubstanz und Unterlagen gleich behandelt
Das Bauwerksbuch nach § 128a der Wiener Bauordnung führt Unterlagen, Bauwerksbeschreibung, Instandhaltungsmaßnahmen, Prüfpflichten und Prüfergebnis in einem Dokument zusammen.
Dabei macht es keinen Unterschied zwischen einem Riss in der Wand und einem fehlenden Attest. Beides ist ein Prüfgegenstand, beides bekommt ein Ergebnis, beides bekommt im Mangelfall eine Maßnahme und eine Frist.
34 Prüfgegenstände, je ein Ergebnis
Die Erstprüfung geht den Katalog durch — Außenanlagen, Fassade, Dach, tragende Bauteile, Brandschutz, Haustechnik — und vergibt je Gegenstand ein Ergebnis: in Ordnung oder nicht in Ordnung.
Wo ein Gegenstand nicht in Ordnung ist, stehen Mangel, Maßnahme und Frist daneben. Die Frist ist in Monaten oder Jahren angegeben, nicht in Dringlichkeitsstufen.
15 von 34 Prüfgegenständen nicht in Ordnung
34
Prüfgegenstände
15
nicht in Ordnung
17
Einzelmängel
19
in Ordnung
34 Prüfgegenstände wurden beurteilt: 19 in Ordnung, 15 nicht in Ordnung, daraus 17 Einzelmängel. Die Fristen reichen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren.
| Prüfgegenstand | Mangel | Maßnahme | Frist |
|---|---|---|---|
| Elektrotechnik | kein Attest vorgelegt; Beleuchtung mangelhaft | Erstellung, Instandsetzung | 1 J |
| Gasleitung | kein Attest vorgelegt | Erstellung | 1 J |
| Aufzug | Beschichtung beschädigt; kein Revisionsbericht vorgelegt | Instandsetzung, Erstellung | 1 J |
| Kanal und Versickerungsanlage | kein Befund vorhanden | Kamerabefahrung der Abwasseranlage | 2 J |
| Brandabschnittswände | Leitungsdurchführungen | Überprüfung, Herstellung der Abschottung | 6 Mo |
| Fenster | Glas gebrochen im Stiegenhaus | Instandsetzung | 6 Mo |
| Gewölbe, Decke über Keller | Träger korrodiert | Instandsetzung | 2 J |
| Wände Stiegenhaus | Risse, Schäden | Instandsetzung | 1 J |
Auszug aus der Erstprüfung.
Drei Anlagen ohne jeden Nachweis
Für die Elektrotechnik und die Gasleitung lag kein Attest vor, für den Aufzug kein Revisionsbericht. Das sind drei Anlagen, deren Zustand sich ohne Unterlagen nicht beurteilen lässt — unabhängig davon, wie sie aussehen.
Ein vierter Fall liegt ähnlich: Für Kanal und Versickerungsanlage ist kein Befund vorhanden. Die Maßnahme lautet hier nicht Instandsetzung, sondern Kamerabefahrung der Abwasseranlage, Frist zwei Jahre. Erst danach gibt es überhaupt etwas zu beurteilen.
Was man beauftragen kann, und was man erst sichtbar machen muss
Die Liste trennt zwei Arten von Arbeit. Risse, korrodierte Träger und gebrochenes Glas sind Aufträge an Handwerker. Fehlende Atteste und ein fehlender Kanalbefund sind Aufträge an Prüfstellen — und sie kommen zuerst, weil sie erst zeigen, was tatsächlich zu tun ist.
Genau das macht das Bauwerksbuch für eine Hausverwaltung brauchbar: Es listet nicht nur, was kaputt ist, sondern auch, was unbekannt ist.
Bauwerksbuch für Ihr Objekt klären
§ 128a der Wiener Bauordnung verlangt für viele Gebäude ein Bauwerksbuch. Wir erstellen es samt Bauaktrecherche, Bauwerksbeschreibung und Erstprüfung.