Geschwungene historische Treppe mit schmiedeeisernem Geländer.

Referenz · Bauwerksbuch

Bauwerksbuch nach § 128a BO Wien: ein Haus mit langem Bauakt

45 Prüfgegenstände, 30 davon nicht in Ordnung, 44 Einzelmängel.

Standort
Wien
Leistung
Bauwerksbuch nach § 128a Wiener Bauordnung
Prüfgegenstände
45
Erstprüfung
2026
Unterlagen
Bescheide ab dem 19. Jahrhundert

Ausgangslage

Ein Bauwerksbuch beginnt im Archiv

Das Bauwerksbuch nach § 128a der Wiener Bauordnung ist kein Prüfbericht mit Deckblatt, sondern eine Sammlung von Unterlagen: Bauwerksbeschreibung, Instandhaltungsmaßnahmen, Prüfpflichten-Katalog, Prüfergebnis und Behördendokumente.

Der erste Teil ist Archivarbeit. Für dieses Objekt listet das Buch Bescheide und Bewilligungen über mehr als ein Jahrhundert auf, datiert und benannt. Erst danach beginnt die Beschreibung des Bauwerks — Lage, Gebäudeform, Konstruktion und Materialien.

Vorgehen

45 Prüfgegenstände, je ein Ergebnis

Die Erstprüfung geht einen Katalog von Prüfgegenständen durch, gegliedert nach Außenanlagen, Fassade, Dach, tragenden Bauteilen, Brandschutz und Haustechnik. Jeder Gegenstand bekommt ein Ergebnis: in Ordnung oder nicht in Ordnung.

Wo ein Gegenstand nicht in Ordnung ist, hält das Buch den Mangel, die Maßnahme und eine Frist fest. Die Frist steht in Monaten oder Jahren — nicht in Dringlichkeitsstufen. Das ist der Unterschied zur Objektsicherheitsprüfung: Das Bauwerksbuch terminiert, statt zu priorisieren.

Eine Mangelzelle kann mehrere nummerierte Punkte enthalten. Prüfgegenstände und Einzelmängel werden deshalb getrennt gezählt.

Ergebnis

30 von 45 Prüfgegenständen nicht in Ordnung

45

Prüfgegenstände

30

nicht in Ordnung

44

Einzelmängel

15

in Ordnung

45 Prüfgegenstände wurden beurteilt: 15 in Ordnung, 30 nicht in Ordnung. Daraus ergeben sich 44 Einzelmängel, weil mehrere Gegenstände mehr als einen Punkt tragen. Die kürzesten Fristen liegen bei drei Monaten, die längsten bei zwei Jahren.

PrüfgegenstandMangelMaßnahmeFrist
FassadenkonstruktionPlatte gebrochen, GlasschädenInstandsetzung3 Mo
LüftungsanlagenLüftungsöffnung verunreinigtFreimachen der Öffnung3 Mo
SchachtabdeckungenKorrosion, Schäden; Abdeckung ungesichertInstandsetzung6 Mo
BrandabschnittswändeLoch, Kabeldurchführung in Keller und GarageInstandsetzung6 Mo
GeschoßdeckenDeckplatte locker, Deckplatte beschädigtInstandsetzung6 Mo
ElektrotechnikAbdeckung fehlt; kein Attest vorgelegtInstandsetzung, Erstellung6 Mo / 1 J
Aufzugkein Revisionsbericht vorgelegtErstellung Revisionsbericht1 J
BlitzschutzMängel laut AttestBehebung der Mängel1 J

Auszug aus der Erstprüfung.

Das Muster

Ein Drittel der Mängel betrifft Nachweise und Atteste

Neben der Bausubstanz zieht sich ein zweiter Strang durch die Erstprüfung: fehlende oder mängelbehaftete Nachweise. Für Elektrotechnik, Öltank und Gasleitungen lag kein Attest vor, für Aufzug und KFZ-Aufzug kein Revisionsbericht. Bei den automatischen Toren und beim Blitzschutz lautet der Befund umgekehrt — die Unterlagen lagen vor und weisen selbst Mängel aus.

Die Maßnahme ist dann nicht „instand setzen“, sondern Erstellung des Nachweises oder Behebung der darin genannten Mängel. Beides braucht keinen Handwerker, sondern eine Beauftragung.

Nutzen

Eine terminierte Liste statt einer Momentaufnahme

Weil jede Feststellung eine Frist trägt, lässt sich das Buch als Terminplan lesen: was in drei Monaten fällig ist, was in sechs, was im Jahr. Für eine Hausverwaltung ist das unmittelbar verwendbar.

Und weil das Buch fortgeschrieben wird, ist die Erstprüfung zugleich der Ausgangspunkt: Was behoben ist, wird bei der nächsten Prüfung abgehakt, was offen bleibt, bleibt sichtbar.

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Bauwerksbuch für Ihr Objekt klären

§ 128a der Wiener Bauordnung verlangt für viele Gebäude ein Bauwerksbuch. Wir erstellen es samt Bauaktrecherche, Bauwerksbeschreibung und Erstprüfung.