
Referenz · Objektsicherheit
Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1300: Wohnhaus in Wien
168 Positionen beurteilt, 56 Feststellungen, kein Sofortfall — und drei Punkte, die der Bericht außerhalb der Mängelliste festhält, weil sie das Gebäude als Ganzes betreffen.
- Standort
- Wien
- Nutzung
- Wohngebäude
- Nutzfläche
- 1.688 m²
- Gebäude
- 7 Obergeschosse über 1 Untergeschoss
- Garage
- keine
- Gebäudeklasse
- GK 5
- Leistung
- Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1300
- Jahr
- 2026
Ein Wohnhaus mit sieben Obergeschossen
1.688 m² Nutzfläche, sieben Obergeschosse über einem Untergeschoss, Gebäudeklasse 5, keine Garage. Beheizt mit Gas, teils zentral, teils dezentral; Warmwasser dezentral.
Der Bericht führt für das Objekt einen Katalog wiederkehrender Prüfpflichten mit Intervall und Regelwerk — vom E-Attest über Feuerlöscher, Steigleitung und Wandhydrant bis zu Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeleuchtung und Trinkwasseranalyse.
Neun Prüfbereiche, 168 Positionen
Begehung und Protokollierung 2026 entlang von neun Prüfbereichen. 168 Positionen wurden einzeln beurteilt — als nicht vorhanden, als geprüft und in Ordnung oder als geprüft und mangelhaft — und jeder Eintrag einer von vier Behebungsprioritäten zugeordnet.
Dass 49 Positionen als nicht vorhanden ausgewiesen sind, ist bei diesem Objekt kein Versäumnis, sondern Beschreibung: Es gibt keine Garage, also trägt der gesamte Abschnitt Garagen fünfzehn Mal „nicht vorhanden“. Ein Prüfbogen, der solche Zeilen einfach weglässt, verschweigt, dass sie berücksichtigt wurden.
56 Feststellungen, Schwerpunkt im Stiegenhaus
168
Positionen beurteilt
56
Feststellungen
3
gesonderte Hinweise
0
Gefahr in Verzug
56 der 168 Positionen trugen einen Eintrag: keine mit Gefahr in Verzug, eine im Fenster von 2 bis 8 Wochen, 26 mit einer Frist von 3 bis 9 Monaten, 29 als Hinweis. Den größten Block bildet mit 16 Feststellungen das Stiegenhaus, gefolgt von Wartung und Revision mit elf und Haustechnik mit neun.
- Gefahr in VerzugUnmittelbare Einleitung der Behebung erforderlich, Sofortmaßnahmen erforderlich.
- 2 bis 8 WochenSchaden oder Mangel mit Gefahr eines Folgeschadens oder Verletzungsgefahr.
- 3 bis 9 MonateSchaden oder Mangel, dessen Behebung in diesem Zeitraum empfohlen wird.
- HinweisBehebung optional.
Drei Punkte betreffen das Gebäude als Ganzes
Neben der Mängelliste hält der Bericht drei Punkte fest, die sich nicht als einzelne Position abarbeiten lassen. Die Aufzugabmessungen entsprechen nicht den Anforderungen; dazu zitiert das Protokoll § 111 Abs. 8 der Wiener Bauordnung mit den Maßen, die ein verpflichtend zu errichtender Personenaufzug einhalten muss — Türen mit mindestens 90 cm lichter Breite, ein Fahrkorb von mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe.
Das Gebäude verfügt außerdem über keine Brandmeldeanlage. Der Bericht stellt die Anforderung daneben: Nach OIB-Richtlinie 2, Tabelle 2b muss das Stiegenhaus über eine Brandmeldeanlage verfügen, wenn nicht eine mechanische Belüftungsanlage vorhanden ist oder die Wohnungen nur über Schleusen oder Gänge an das Stiegenhaus anschließen.
Dazu kommt, was ohne Zugang nicht beurteilbar war: die Brandschutzqualifikation der Wohnungstüren und die Höhe der Balkongeländer.
Ausgewählte Feststellungen
| Prüfbereich | Feststellung | Maßnahme | Priorität |
|---|---|---|---|
| Keller · Elektrotechnik | Klemmdosenabdeckung fehlt | Montage einer Klemmdosenabdeckung | 2 bis 8 Wochen |
| Außenanlagen · Außentreppen | Handlauf nur einseitig vorhanden | Errichtung eines Handlaufs | 3 bis 9 Monate |
| Außenanlagen · Eingangsbereich | Einzelstufe nicht gekennzeichnet | Markierung durch Kontraststreifen | 3 bis 9 Monate |
| Stiegenhaus · Boden | Schwelle nicht gekennzeichnet | Markierung durch Kontraststreifen | 3 bis 9 Monate |
| Stiegenhaus · Schachtabdeckungen | Schachtabdeckung ungesichert | Abdeckungen sind durch Verschraubung zu sichern | 3 bis 9 Monate |
| Stiegenhaus · Geländer und Handlauf | Handlauf teilweise nur einseitig vorhanden | Errichtung eines Handlaufs | 3 bis 9 Monate |
| Wartung und Revision | 11 Positionen ohne Attest, Revisionsbericht oder Wartungsdokumentation | Überprüfung, ob die Dokumente vorliegen | Hinweis |
Auszug aus dem Protokoll. Die Maßnahmen sind, wie die Mängelliste ausdrücklich festhält, eine Empfehlung — auch andere Wege können zur Behebung führen.
Kleinteiliges und Grundsätzliches getrennt
Die Mängelliste selbst ist handwerklich: Handläufe, Kontraststreifen, gesicherte Schachtabdeckungen, eine Klemmdosenabdeckung. Das lässt sich in einem Zug beauftragen.
Die drei gesonderten Punkte sind etwas anderes. Aufzugsmaße und eine fehlende Brandmeldeanlage entscheidet keine Hausverwaltung nebenbei — dafür braucht es eine Planung und eine Entscheidung. Dass sie im Bericht stehen und nicht in der Mängelliste untergehen, ist der Unterschied zwischen einer Liste und einer Grundlage.
Prüfpflichten für Ihr Objekt klären
Wohngebäude der Gebäudeklasse 5 tragen Anforderungen, die sich nicht in einer Mängelliste erschöpfen. Wir sagen Ihnen, welche für Ihr Objekt gelten.