Eingangsbereich eines Wohnhauses mit verglaster Tür zum Garten.

Referenz · Objektsicherheit

Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1300: Wohnhaus in Wien

168 Positionen beurteilt, 56 Feststellungen, kein Sofortfall — und drei Punkte, die der Bericht außerhalb der Mängelliste festhält, weil sie das Gebäude als Ganzes betreffen.

Standort
Wien
Nutzung
Wohngebäude
Nutzfläche
1.688 m²
Gebäude
7 Obergeschosse über 1 Untergeschoss
Garage
keine
Gebäudeklasse
GK 5
Leistung
Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1300
Jahr
2026

Ausgangslage

Ein Wohnhaus mit sieben Obergeschossen

1.688 m² Nutzfläche, sieben Obergeschosse über einem Untergeschoss, Gebäudeklasse 5, keine Garage. Beheizt mit Gas, teils zentral, teils dezentral; Warmwasser dezentral.

Der Bericht führt für das Objekt einen Katalog wiederkehrender Prüfpflichten mit Intervall und Regelwerk — vom E-Attest über Feuerlöscher, Steigleitung und Wandhydrant bis zu Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeleuchtung und Trinkwasseranalyse.

Vorgehen

Neun Prüfbereiche, 168 Positionen

Begehung und Protokollierung 2026 entlang von neun Prüfbereichen. 168 Positionen wurden einzeln beurteilt — als nicht vorhanden, als geprüft und in Ordnung oder als geprüft und mangelhaft — und jeder Eintrag einer von vier Behebungsprioritäten zugeordnet.

Dass 49 Positionen als nicht vorhanden ausgewiesen sind, ist bei diesem Objekt kein Versäumnis, sondern Beschreibung: Es gibt keine Garage, also trägt der gesamte Abschnitt Garagen fünfzehn Mal „nicht vorhanden“. Ein Prüfbogen, der solche Zeilen einfach weglässt, verschweigt, dass sie berücksichtigt wurden.

Ergebnis

56 Feststellungen, Schwerpunkt im Stiegenhaus

168

Positionen beurteilt

56

Feststellungen

3

gesonderte Hinweise

0

Gefahr in Verzug

56 der 168 Positionen trugen einen Eintrag: keine mit Gefahr in Verzug, eine im Fenster von 2 bis 8 Wochen, 26 mit einer Frist von 3 bis 9 Monaten, 29 als Hinweis. Den größten Block bildet mit 16 Feststellungen das Stiegenhaus, gefolgt von Wartung und Revision mit elf und Haustechnik mit neun.

  • Gefahr in VerzugUnmittelbare Einleitung der Behebung erforderlich, Sofortmaßnahmen erforderlich.
  • 2 bis 8 WochenSchaden oder Mangel mit Gefahr eines Folgeschadens oder Verletzungsgefahr.
  • 3 bis 9 MonateSchaden oder Mangel, dessen Behebung in diesem Zeitraum empfohlen wird.
  • HinweisBehebung optional.

Gesondert festgehalten

Drei Punkte betreffen das Gebäude als Ganzes

Neben der Mängelliste hält der Bericht drei Punkte fest, die sich nicht als einzelne Position abarbeiten lassen. Die Aufzugabmessungen entsprechen nicht den Anforderungen; dazu zitiert das Protokoll § 111 Abs. 8 der Wiener Bauordnung mit den Maßen, die ein verpflichtend zu errichtender Personenaufzug einhalten muss — Türen mit mindestens 90 cm lichter Breite, ein Fahrkorb von mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe.

Das Gebäude verfügt außerdem über keine Brandmeldeanlage. Der Bericht stellt die Anforderung daneben: Nach OIB-Richtlinie 2, Tabelle 2b muss das Stiegenhaus über eine Brandmeldeanlage verfügen, wenn nicht eine mechanische Belüftungsanlage vorhanden ist oder die Wohnungen nur über Schleusen oder Gänge an das Stiegenhaus anschließen.

Dazu kommt, was ohne Zugang nicht beurteilbar war: die Brandschutzqualifikation der Wohnungstüren und die Höhe der Balkongeländer.

Im Detail

Ausgewählte Feststellungen

PrüfbereichFeststellungMaßnahmePriorität
Keller · ElektrotechnikKlemmdosenabdeckung fehltMontage einer Klemmdosenabdeckung2 bis 8 Wochen
Außenanlagen · AußentreppenHandlauf nur einseitig vorhandenErrichtung eines Handlaufs3 bis 9 Monate
Außenanlagen · EingangsbereichEinzelstufe nicht gekennzeichnetMarkierung durch Kontraststreifen3 bis 9 Monate
Stiegenhaus · BodenSchwelle nicht gekennzeichnetMarkierung durch Kontraststreifen3 bis 9 Monate
Stiegenhaus · SchachtabdeckungenSchachtabdeckung ungesichertAbdeckungen sind durch Verschraubung zu sichern3 bis 9 Monate
Stiegenhaus · Geländer und HandlaufHandlauf teilweise nur einseitig vorhandenErrichtung eines Handlaufs3 bis 9 Monate
Wartung und Revision11 Positionen ohne Attest, Revisionsbericht oder WartungsdokumentationÜberprüfung, ob die Dokumente vorliegenHinweis

Auszug aus dem Protokoll. Die Maßnahmen sind, wie die Mängelliste ausdrücklich festhält, eine Empfehlung — auch andere Wege können zur Behebung führen.

Nutzen

Kleinteiliges und Grundsätzliches getrennt

Die Mängelliste selbst ist handwerklich: Handläufe, Kontraststreifen, gesicherte Schachtabdeckungen, eine Klemmdosenabdeckung. Das lässt sich in einem Zug beauftragen.

Die drei gesonderten Punkte sind etwas anderes. Aufzugsmaße und eine fehlende Brandmeldeanlage entscheidet keine Hausverwaltung nebenbei — dafür braucht es eine Planung und eine Entscheidung. Dass sie im Bericht stehen und nicht in der Mängelliste untergehen, ist der Unterschied zwischen einer Liste und einer Grundlage.

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