
Referenz · Bauwerksbuch
Bauwerksbuch nach § 128a BO Wien: die kurzen Fristen liegen am Tragwerk
37 Prüfgegenstände, 17 nicht in Ordnung, 19 Einzelmängel — und die kürzesten Fristen stehen dort, wo das Gebäude trägt.
- Standort
- Wien
- Leistung
- Bauwerksbuch nach § 128a Wiener Bauordnung
- Prüfgegenstände
- 37
- Erstprüfung
- 2026
Ein Buch, das die Konstruktion beschreibt, bevor es sie prüft
Das Bauwerksbuch nach § 128a der Wiener Bauordnung enthält vor dem Prüfergebnis eine Bauwerksbeschreibung: Lage und Aufschließung, Gebäudeform, Konstruktion und Materialien — Wände, Decken, Dachstuhl.
Diese Beschreibung ist kein Beiwerk. Sie legt fest, worüber später geurteilt wird: Wer weiß, dass die Decken über dem Keller als Gewölbe auf Trägern liegen, liest einen Korrosionsbefund an diesen Trägern anders als einen Rostfleck.
37 Prüfgegenstände, je ein Ergebnis
Die Erstprüfung geht den Katalog durch und vergibt je Prüfgegenstand ein Ergebnis: in Ordnung oder nicht in Ordnung. Im Mangelfall stehen Mangel, Maßnahme und Frist daneben, die Frist in Monaten oder Jahren.
Eine Mangelzelle kann mehrere nummerierte Punkte tragen, deshalb werden Prüfgegenstände und Einzelmängel getrennt gezählt.
17 von 37 Prüfgegenständen nicht in Ordnung
37
Prüfgegenstände
17
nicht in Ordnung
19
Einzelmängel
20
in Ordnung
37 Prüfgegenstände wurden beurteilt: 20 in Ordnung, 17 nicht in Ordnung, daraus 19 Einzelmängel. Die kürzesten Fristen liegen bei drei Monaten, die längsten bei zwei Jahren.
| Prüfgegenstand | Mangel | Maßnahme | Frist |
|---|---|---|---|
| Laufstege | unsachgemäße Befestigung von Dachkonstruktion | Entfernung, Nachspannen | 3 Mo |
| Kaminköpfe | Korrosionsschäden, Abdeckkappe fehlt | Instandsetzung | 3 Mo |
| Gewölbe, Decke über Keller | Korrosion bei Gewölbeträgern und Überlagern | Instandsetzung | 3 bis 6 Mo |
| Wände Keller | lose Ziegel, Feuchtigkeitsschäden | Instandsetzung | 6 Mo |
| Brandschutztüren | Befestigung beschädigt, Zylinder fehlt | Instandsetzung, Blindzylinder | 6 Mo |
| Wände Stiegenhaus | Handlauf locker | Instandsetzung | 6 Mo |
| Mauern | Mauerkrone gerissen | Beobachten, Instandsetzung | 2 J |
| Verblechungen | Korrosion | Entrosten und Beschichten | 2 J |
Auszug aus der Erstprüfung.
Drei Monate für Dach und Gewölbeträger
Die kürzesten Fristen des Buches liegen nicht bei der Haustechnik, sondern an der Konstruktion. Drei Monate für die Laufstege, an denen eine Dachkonstruktion unsachgemäß befestigt ist. Drei Monate für die Kaminköpfe mit Korrosionsschäden und fehlender Abdeckkappe. Drei bis sechs Monate für Korrosion an den Gewölbeträgern über dem Keller.
Ein Befund hat eine eigene Maßnahme: Bei der gerissenen Mauerkrone lautet sie nicht Instandsetzung, sondern Beobachten und Instandsetzung, Frist zwei Jahre. Das Buch unterscheidet damit zwischen einem Schaden, der sofort behoben wird, und einem, dessen Entwicklung erst verfolgt werden muss.
Fristen, die aus dem Bauteil folgen
Weil das Bauwerksbuch terminiert statt priorisiert, ist die Frist die eigentliche Aussage. Sie folgt hier nicht der Sichtbarkeit eines Schadens, sondern seiner Lage: Was trägt oder das Dach hält, bekommt drei Monate; was oberflächlich korrodiert, bekommt zwei Jahre.
Für eine Hausverwaltung heißt das, die Liste lässt sich unmittelbar in eine Reihenfolge übersetzen — und das Buch wird bei der Folgeprüfung an derselben Stelle fortgeschrieben.
Bauwerksbuch für Ihr Objekt klären
§ 128a der Wiener Bauordnung verlangt für viele Gebäude ein Bauwerksbuch. Wir erstellen es samt Bauaktrecherche, Bauwerksbeschreibung und Erstprüfung.