Wissen · Objektsicherheit

ÖNORM B 1300 – Objektsicherheit von Wohngebäuden

Die ÖNORM B 1300 ist ein österreichweit angewandtes technisches Regelwerk für die Objektsicherheit von Wohngebäuden. Sie ist kein Gesetz. Sie hilft Eigentümern und Hausverwaltungen, ihre Prüf- und Kontrollpflichten für ein sicheres Gebäude wahrzunehmen, und sieht eine jährliche Objektsicherheitsprüfung vor.

Regelwerk
ÖNORM B 1300, Austrian Standards
Gilt für
Wohngebäude mit zumindest einer Wohnung
Rechtsnatur
Technisches Regelwerk, kein Gesetz
Geltung
Österreichweit
Intervall
Jährlich (Mindestintervall)
Dokumentation
Fortlaufend, mindestens 10 Jahre aufzubewahren

Geltungsbereich

Für welche Gebäude die B 1300 gilt

Die ÖNORM B 1300 gilt für bestehende Gesamtanlagen mit Wohngebäuden, in denen sich zumindest eine Wohnung befindet, die nicht als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen wurde. Erfasst sind auch die für die Nutzung vorgesehenen Einrichtungen und Anlagen. Nicht Teil der Norm sind Prüfungen in einzelnen Bestandseinheiten wie Wohnungen, Büros oder Geschäftsräumen, die vertraglich ausschließlich genutzt werden.

Für Nichtwohngebäude, etwa Büro-, Gewerbe- und Betriebsgebäude, gilt die ÖNORM B 1301. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist daher zunächst zu klären, ob das Gebäude in den Anwendungsbereich der B 1300 fällt.

Inhalt

Die vier Fachbereiche

Die Norm beschreibt regelmäßige Sichtkontrollen und zerstörungsfreie Prüfungen durch fachlich qualifizierte Personen. Beurteilt wird in vier Fachbereichen; welche davon für ein Gebäude relevant sind, ist im Einzelfall festzustellen.

Technische Objektsicherheit
Etwa Gebäudehülle und Tragstruktur, Verbindungswege sowie gemeinschaftlich genutzte und technische Anlagen.
Gefahrenvermeidung und Brandschutz
Etwa brandabschnittsbildende Bauteile, Blitzschutz, Löschwasserversorgung, Fluchtwege und ihre Freihaltung sowie Vorkehrungen für den Fall eines Gasgebrechens.
Gesundheits- und Umweltschutz
Etwa die Hygiene bei Lüftungsanlagen, im Warmwassernetz und in gemeinschaftlich genutzten Schwimmbädern und Saunen.
Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
Etwa Zutrittskontrolle, Zivilschutzräume und der Schutz vor Hochwasser und anderen Naturgefahren.

Intervall und Verantwortung

Wie oft geprüft wird und wer verantwortlich ist

Die Norm sieht eine jährliche Objektsicherheitsprüfung vor; das ist das Mindestintervall. Längere Abstände sind nur ausnahmsweise zulässig: nach einem Neubau oder einer umfassenden Sanierung, dann erstmals im Jahr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, oder wenn eine Risikoanalyse für das Gebäude ein angepasstes Intervall festlegt.

Verantwortlich für die Objektsicherheit ist der Verantwortungsträger, etwa der Eigentümer, die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter. Er kann Aufgaben an Sicherheitsbeauftragte oder fachlich qualifizierte Personen übertragen, bleibt aber verpflichtet, deren Erledigung zu kontrollieren.

Dokumentation

Was nach der Prüfung vorliegt

Die Ergebnisse sind fortlaufend und chronologisch zu dokumentieren, sodass nachvollziehbar ist, wann, wie oft und von wem geprüft wurde und was dabei festgestellt wurde. Die Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Festgestellte Mängel sind je nach Lage sofort oder innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. In unseren Prüfprotokollen erhält jede Feststellung zusätzlich eine Behebungspriorität.

Wie solche Protokolle in der Praxis aussehen, zeigen die Referenzen unten, mit Zahlen aus tatsächlich durchgeführten Prüfungen.

Wien

Bauwerksbuch in Wien

In Wien ist für viele bestehende Gebäude zusätzlich ein Bauwerksbuch nach § 128a der Bauordnung für Wien vorgeschrieben. Die beiden Leistungen haben unterschiedliche Ziele und ersetzen einander nicht.

Laut den Erläuterungen der MA 37 können Begehungen nach ÖNORM B 1300/B 1301 aber als Teil der im Bauwerksbuch vorgesehenen Überprüfungen angerechnet werden, etwa als Zwischenkontrollen.

Abgrenzung

ÖNORM B 1300 oder B 1301

Beide Normen beschreiben regelmäßige Sichtkontrollen und zerstörungsfreie Prüfungen in denselben vier Fachbereichen. Sie unterscheiden sich im Anwendungsbereich, im Prüfumfang und beim Intervall.

MerkmalÖNORM B 1300ÖNORM B 1301
GebäudeWohngebäude bzw. Gesamtanlagen mit zumindest einer WohnungNichtwohngebäude, etwa Büro-, Gewerbe- und Betriebsgebäude
PrüfumfangDie Gesamtanlage; vertraglich ausschließlich genutzte Einheiten wie einzelne Wohnungen sind ausgenommenGrundsätzlich alle Räume und Flächen; Ausnahmen werden mit dem Verantwortungsträger festgelegt
FachbereicheTechnische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz, Einbruchsschutz und Schutz vor AußengefahrenDieselben vier
IntervallJährlich (Mindestintervall); länger nur nach Neubau oder umfassender Sanierung oder auf Grundlage einer RisikoanalyseIn der Regel jährlich (Mindestintervall); bis zu zwei Jahre bei mindestens quartalsweiser fachkundiger Betreuung; länger auch nach Neubau oder umfassender Sanierung oder auf Grundlage einer Risikoanalyse
DokumentationFortlaufend, mindestens 10 Jahre aufzubewahrenFortlaufend, mindestens 10 Jahre aufzubewahren
RechtsnaturTechnisches Regelwerk, kein GesetzTechnisches Regelwerk, kein Gesetz

Grundlagen: ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301 (Austrian Standards International); Erläuterungen der MA 37 zum Bauwerksbuch. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt weder die Norm noch eine rechtliche Beratung.

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